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Bundespräsident Wulff: Hilfsfonds und Ombudsmann für Loveparade-Hinterbliebene
1. August 2010Bundespräsident Christian Wulff: Hilfsfonds und Ombudsmann für Loveparade-Hinterbliebene
Schnelle Hilfe
„Wir arbeiten bereits seit Montag mit Hochdruck an einer solchen Lösung“, erklärt Ingo Koch, Pressesprecher des AXA Konzerns. Auch wenn erste Gespräche mit der Stadt Duisburg in dieser Woche noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, hofft AXA weiterhin, andere Beteiligte wie die Stadt Duisburg oder auch das Land Nordrhein-Westfalen noch einbinden zu können. „Oberstes Ziel war für uns von Anfang an, unabhängig von dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zu helfen, wo Hilfe nötig ist.“
Die Einrichtung der Soforthilfe durch AXA ist dabei nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen und bedeutet in keiner Weise, den Ermittlungen vorzugreifen. Vielmehr geht es AXA und Rainer Schaller darum, im Interesse der Betroffenen nun tatsächlich Verantwortung wahrzunehmen – vollkommen unabhängig von der Klärung der Haftungsfrage. Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. „Das bedeutet nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern“, betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet.
Schaden schriftlich melden
Betroffene, die sich durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade in einer akuten finanziellen Notlage befinden, sollten möglichst schnell ihren Schaden unter Angabe entstehender oder bereits entstandener Kosten und mit einer Begründung schriftlich bei AXA anmelden, die die zentrale Abwicklung übernommen hat. Jeder Fall wird individuell geprüft. „Wir bitten alle Betroffenen, sich nur dann zu melden, wenn sie sich tatsächlich in einer finanziellen Notsituation befinden“, so Friedhelm Martin, Leiter des Bereiches Schaden bei AXA. „Das Geld soll dort ankommen, wo es jetzt am dringendsten gebraucht wird. Hierbei denken wir in erster Linie an die Hinterbliebenen der Verstorbenen.“ Für alle anderen Betroffenen bemüht sich der Versicherer weiterhin um schnellstmögliche Klärung der Haftungsfrage, um zeitnah Lösungen zu schaffen.
Die Adresse für Schadenmeldungen an die Soforthilfe lautet
AXA Versicherung AG
Hauptverwaltung
Bereich Haftpflicht-Schaden
Stichwort „Soforthilfe Loveparade“
51171 Köln
Erforderliche Angaben: Name und Geburtsdatum des Opfers, Name, Anschrift und Telefonnummer des Absenders, Begründung und Informationen zur finanziellen Notsituation, Angabe der entstehenden oder entstandenen Kosten, Bankverbindung.